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 Allgemeine Geschäftsbedingungen der 3BI-Consulting Thomas Müller

 

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich für alle digitalen und analogen 3BI-Consulting Veranstaltungen und Beratungen zwischen dem Kunden oder Teilnehmer (im Folgenden Auftraggeber genannt) und der 3BI-Consulting Thomas Müller, Eichholzweg 9, 51570 Windeck (im Folgenden 3BI genannt).

(2) Davon abweichende Bedingungen mit dem Auftraggeber gelten nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von 3BI.

(3) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen von 3BI haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

2. Leistungsumfang

(1) Das Schulungs- und Beratungsangebot auf der Webseite oder anderen Werbemedien der 3BI ist freibleibend und unverbindlich. Inhaltliche Änderungen oder Anpassungen vor oder während der Veranstaltung behält sich die 3BI ausdrücklich vor. Für individuell auf den Auftraggeber abgestimmte Veranstaltungen ist der jeweilige Leistungsumfang entsprechend zu definieren.

(2) Der Leistungsumfang einer Schulung oder Beratung beinhaltet die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung durch 3BI, Angestellte, freie Mitarbeiter oder Partner, am dazu vereinbarten Ort.

(3) Die Bereitstellung von Schulungshardware, Trainingsunterlagen sowie Catering wird jeweils separat geregelt, i.d.R. über ein Angebot.

(4) Der Auftraggeber garantiert, dass der Leistungsumfang ausschließlich zum unmittelbaren Zweck des Auftraggebers und nicht für Dritte verwendet oder kopiert wird, auch keine Weitergabe an Kollegen oder Dritte, soweit hier schriftlich keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt auch und im Besondern für Schulungsunterlagen.

 3. Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Viele unserer Veranstaltungen haben aus didaktischen Gründen eine Teilnehmerbegrenzung. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

(2) Die Eingangsbestätigung einer Anmeldung stellt noch keine Annahmeerklärung zum Abschluss des Vertrages dar. Erst mit Übersendung einer schriftlichen Anmeldebestätigung auf dem Postweg bzw. per E-Mail kommt ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und 3BI zustande.

(3) Der Auftraggeber erteilt des Weiteren seine Zustimmung, dass die in der Anmeldung enthaltenen personenbezogenen Daten seitens 3BI gespeichert und verarbeitet werden dürfen.

 4. Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig und innerhalb von 10 Tagen zu zahlen.

(2) Rechnungen zu Teilnahmegebühren von Schulungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen.

(3) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist die 3BI berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz (§ 247 BGB) pro Jahr ab Verzugseintritt zu fordern.

(4) Der Auftraggeber erhält vor Auftrag ein Angebot zur Anfrage, bzw. für die Schulung.

(5) Aufenthalts,- Übernachtungs- und Reisekosten (Spesen) sind vom Auftraggeber zu tragen und werden ebenfalls im Angebot aufgeführt.

5. Absage und Rücktritt

(1) Die 3BI behält sich das Recht vor, ihrerseits Veranstaltungen bis sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung abzusagen, insbesondere bei Schulungen, wenn sich nicht genügend Teilnehmer zur Durchführung der Veranstaltung anmelden. Veranstaltungen können auch abgesagt werden, aus von 3BI nicht zu vertretenen Gründen (z.B. Erkrankung des Referenten oder technische Gründe, nationale oder internationale Vorschriften, Sanktionen oder ähnliches, wie z.B. Pandemie Regeln). Die ggf. gezahlten Teilnahmegebühren werden in diesem Fall unaufgefordert in voller Höhe zurückerstattet. Stornierungskosten im Zusammenhang mit der Anreise und der Übernachtung werden von 3BI nicht übernommen.

(2) Der Auftraggeber kann jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Stornierungen gebuchter Termine sind bis 30 Kalendertage vor Beratungs-/Schulungsbeginn kostenfrei. Bei Absage bis 21 Kalendertage vor Beginn werden 50% und bei Absage bis 14 Kalendertage vor Beratungs-/Schulungsbeginn 70% der Gebühren erhoben. Nach Ablauf einer Frist von unter 14 Tagen ist die Beratungs-/Kursgebühr in voller Höhe zu entrichten.

6. Haftung

(1) Für den Erfolg der Maßnahme durch 3BI, Schulung oder Beratung, ist jegliche Haftung seitens der 3BI gegenüber dem Auftraggeber oder etwaigen Dritten ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch bei Nichtdurchführung, Rücktritt, Kündigung und Abbruch einer Maßnahme sowie für etwaige daraus entstehende Schäden.

(2) Technische Informationen werden durch 3BI nach bestem Wissen und Gewissen vermittelt. 3BI garantiert aber nicht, dass diese Informationen stets fehlerfrei sind. 3BI hafte nicht für Schäden oder Folgeschäden, die bei der Anwendung oder Umsetzung des Vermittelten entstehen.

10. Urheberrechte

Die von 3BI zur Verfügung gestellten Beratungs-/Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Urheberrechtsinhabers (3BI-Consulting Thomas Müller) dürfen die Seminarunterlagen weder vervielfältigt, veröffentlicht oder anderweitig, auch keine Weitergabe an Kollegen oder Dritte, verbreitet werden. Der Auftraggeber haftet für jede Zuwiderhandlung.

11. Sonstiges

(1) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sich bei Durchführung eines Vertrages eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbaren, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich die unwirksame Bestimmung so auszulegen, zu ergänzen, umzudeuten oder zu ersetzen, bzw. die Vertragslücke so auszufüllen, dass der wirtschaftliche Zweck der gewollten Regelung bestmöglich erreicht wird.

12. Allgemeine Bestimmungen

(1) Alle Verträge unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben oder in diesem Zusammenhang stehen, ist für den Auftraggeber ausschließlich das sachlich für 3BI zuständige Gericht.

(2) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

 

Stand Juni 2021

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